DGUV Vorschrift 2 konform – Stand 2026

Arbeitsschutz, der wirklich funktioniert

Professionelle sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung fuer Ihren Betrieb – gesetzeskonform, praxisnah und auf Ihre Beduerfnisse zugeschnitten.

500+ Betreute Betriebe
100% Gesetzeskonform
15+ J. Erfahrung
Zertifiziert

Ihre Betreuung auf einen Blick

Alle gesetzlichen Pflichten abgedeckt
  • Fachkraft fuer Arbeitssicherheit (Sifa)
  • Betriebsaerztliche Betreuung
  • Gefaehrdungsbeurteilungen
  • Begehungen & Unterweisungen
  • Psychische Belastungsanalyse
  • Brandschutz & Notfallplanung
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
DGUV Vorschrift 2
Arbeitsschutzgesetz
Arbeitssicherheitsgesetz
ArbMedVV
DSGVO-konform

Ganzheitlicher Arbeitsschutz fuer Ihren Betrieb

Von der Gefaehrdungsbeurteilung bis zur arbeitsmedizinischen Vorsorge – wir decken alle gesetzlichen Anforderungen ab.

Fachkraft fuer Arbeitssicherheit

Sicherheitstechnische Beratung und Betreuung durch qualifizierte Sicherheitsingenieure gemaess ASiG und DGUV Vorschrift 2.

Betriebsaerztliche Betreuung

Arbeitsmedizinische Vorsorge, Eignungsuntersuchungen und betriebsaerztliche Beratung nach ArbMedVV und DGUV Vorschrift 2.

Gefaehrdungsbeurteilungen

Systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefaehrdungen am Arbeitsplatz nach §§ 5-6 ArbSchG inkl. Dokumentation.

Unterweisungen

Regelmaessige Sicherheitsunterweisungen fuer Ihre Mitarbeiter nach § 12 ArbSchG – praxisnah, dokumentiert und nachweisbar.

Arbeitsplatzbegehungen

Regelmaessige Vor-Ort-Begehungen zur Pruefung der Arbeitsbedingungen, Maengelerfassung und Massnahmenableitung.

Psychische Belastungsanalyse

Ermittlung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz nach § 5 ArbSchG mit wissenschaftlich fundierten Verfahren.

Brandschutz & Notfallplanung

Erstellung von Brandschutzordnungen, Flucht- und Rettungsplaenen, Evakuierungsuebungen und Brandschutzunterweisungen.

Gefahrstoffmanagement

Gefahrstoffverzeichnisse, Betriebsanweisungen, Substitutionspruefungen und Lagerkonzepte nach GefStoffV.

Erste Hilfe & Notfallorganisation

Ersthelferausbildung, Erste-Hilfe-Ausstattung, Rettungsketten und Notfallplaene nach DGUV Vorschrift 1.

Arbeitsschutzausschuss (ASA)

Organisation und Moderation des Arbeitsschutzausschusses nach § 11 ASiG fuer Betriebe ab 20 Beschaeftigten.

Mutterschutz & Jugendschutz

Gefaehrdungsbeurteilung nach MuSchG fuer werdende und stillende Muetter sowie Beurteilungen nach JArbSchG.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV: Bildschirmarbeit, Laerm, Gefahrstoffe, Nachtarbeit und mehr.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Gesetzlich vorgeschriebenes BEM nach § 167 Abs. 2 SGB IX: Strukturierte Wiedereingliederung, BEM-Gespraeche, Massnahmenplanung und datenschutzkonforme Dokumentation.

Regelbetreuung – passend zu Ihrer Betriebsgroesse

Seit dem 01.01.2026 gilt die neue DGUV Vorschrift 2. Die Grenze fuer die vereinfachte Betreuung wurde von 10 auf 20 Beschaeftigte angehoben.

Regelbetreuung bis 20 Beschaeftigte

Anlage 1 – Vereinfachte Betreuung

  • 1

    Unternehmermodell / Grundmotivation

    Teilnahme des Unternehmers an Informations- und Motivationsmassnahmen der Berufsgenossenschaft als Voraussetzung.

  • 2

    Bedarfsorientierte Betreuung

    Unterstuetzung bei der Gefaehrdungsbeurteilung als Basis fuer die anlassbezogene Inanspruchnahme von Fachkraft und Betriebsarzt.

  • 3

    Anlassbezogene Betreuung

    Beratung bei wesentlichen Aenderungen (neue Arbeitsmittel, Gefahrstoffe, Umbauten), Unfaellen und besonderen Anlaessen.

  • 4

    Gefaehrdungsbeurteilung

    Erstellung und regelmaessige Aktualisierung fuer alle Arbeitsplaetze und Taetigkeiten inkl. psychischer Belastungen.

  • 5

    Arbeitsmedizinische Vorsorge

    Organisation von Pflicht- und Angebotsvorsorge je nach ermittelter Gefaehrdung (z.B. Bildschirmarbeit, Laerm).

  • 6

    Unfallanalyse & Praevention

    Untersuchung von Arbeitsunfaellen und Beinaheunfaellen, Ableitung praeventiver Massnahmen.

  • 7

    Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

    Beratung zum BEM-Verfahren nach § 167 Abs. 2 SGB IX bei Arbeitsunfaehigkeit ueber 6 Wochen – Gespraechsfuehrung, Massnahmenplanung und datenschutzkonforme Dokumentation.

Regelbetreuung ueber 20 Beschaeftigte

Anlage 2 – Grund- und betriebsspezifische Betreuung

  • 1

    Grundbetreuung (Sifa + Betriebsarzt)

    Feste Einsatzzeiten je nach Betreuungsgruppe und Gefaehrdungspotenzial. Mindestanteil je Berufsgruppe: 20%.

  • 2

    Betriebsspezifische Betreuung

    Zusaetzliche Leistungen abgeleitet aus der Gefaehrdungsbeurteilung, z.B. Gefahrstoffberatung, Ergonomieberatung oder BEM.

  • 3

    Regelmaessige Begehungen

    Arbeitsplatzbegehungen mit schriftlicher Dokumentation, Maengelliste und Massnahmenverfolgung.

  • 4

    ASA-Sitzungen (ab 20 Beschaeftigte)

    Organisation, Vorbereitung und Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss mindestens vierteljaehrlich nach § 11 ASiG.

  • 5

    Umfassende Gefaehrdungsbeurteilung

    Alle Taetigkeiten, Arbeitsplaetze, psychische Belastungen, Mutterschutz, Gefahrstoffe – vollstaendig dokumentiert.

  • 6

    Unterweisungen & Schulungen

    Jaehrliche Unterweisungen, Erstunterweisungen, taetigkeitsbezogene Schulungen und Brandschutzunterweisungen.

  • 7

    Arbeitsmedizinische Vorsorge

    Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge, Eignungsuntersuchungen, Impfberatung und Wiedereingliederung (BEM).

  • 8

    Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

    Strukturiertes BEM-Verfahren nach § 167 Abs. 2 SGB IX: Praevention von Arbeitsunfaehigkeit, BEM-Gespraeche, stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell), individuelle Massnahmenplaene und datenschutzkonforme BEM-Akte.

  • 9

    Digitale Betreuung (bis 1/3)

    Bis zu ein Drittel der Betreuung kann digital erfolgen – z.B. Online-Beratung, digitale Unterweisungen.

Rechtskonform auf allen Ebenen

Unsere Leistungen decken alle relevanten deutschen und europaeischen Arbeitsschutzvorschriften ab.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Grundpflichten des Arbeitgebers, Gefaehrdungsbeurteilung (§§ 5-6), Unterweisungspflicht (§ 12), Dokumentation und Organisation des Arbeitsschutzes.

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Bestellung von Betriebsaerzten (§§ 2-4) und Fachkraeften fuer Arbeitssicherheit (§§ 5-7), Aufgaben und Zusammenarbeit, ASA-Pflicht (§ 11).

DGUV Vorschrift 2 (ab 01.01.2026)

Konkretisierung des ASiG: Regelbetreuung bis/ueber 20 MA, Einsatzzeiten, Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung, digitale Betreuungsoption.

DGUV Vorschrift 1

Allgemeine Praevention: Erste-Hilfe-Organisation, Brandschutz, Ersthelferquote, Sicherheitsbeauftragte, Meldepflichten bei Arbeitsunfaellen.

ArbMedVV

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge: Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge, Wunschvorsorge – je nach Gefaehrdung und Taetigkeit.

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Gefahrstoffverzeichnis, Betriebsanweisungen, Substitutionspruefung, Expositionsermittlung, Schutzmassnahmen und Lagervorschriften.

Arbeitstaettenverordnung (ArbStaettV)

Anforderungen an Arbeitsstaetten: Beleuchtung, Raumklima, Laermschutz, Flucht- und Rettungswege, Sanitaerraeume, Bildschirmarbeitsplaetze.

Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Gefaehrdungsbeurteilung fuer werdende und stillende Muetter, Beschaeftigungsverbote, Schutzmassnahmen, Mitteilungspflichten.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, Prueffristen, Gefaehrdungsbeurteilung fuer Arbeitsmittel, ueberwachungsbeduerftige Anlagen.

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Besonderer Schutz fuer jugendliche Beschaeftigte: Arbeitszeiten, verbotene Taetigkeiten, aerztliche Untersuchungen.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Hoechstarbeitszeiten, Ruhepausen, Nacht- und Schichtarbeit, Sonn- und Feiertagsruhe, arbeitsmedizinische Aspekte.

PSA-Benutzungsverordnung

Bereitstellung, Benutzung und Unterweisung zur persoenlichen Schutzausruestung auf Basis der Gefaehrdungsbeurteilung.

SGB IX – § 167 Abs. 2 (BEM)

Pflicht zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement bei Arbeitsunfaehigkeit ueber 6 Wochen innerhalb von 12 Monaten. Gilt fuer alle Arbeitgeber unabhaengig von der Betriebsgroesse.

Faire Pakete fuer jede Betriebsgroesse

Waehlen Sie das passende Betreuungsmodell – alle Preise verstehen sich als monatliche Pauschale zzgl. MwSt.

Regelbetreuung Kompakt

Fuer Betriebe bis 20 Beschaeftigte (Anlage 1)

ab 89 € / Monat

Pauschalpreis, keine versteckten Kosten

  • Bedarfsorientierte Fachkraft fuer Arbeitssicherheit
  • Anlassbezogene betriebsaerztliche Betreuung
  • Gefaehrdungsbeurteilung aller Arbeitsplaetze
  • Psychische Belastungsbeurteilung
  • Unterstuetzung bei Unterweisungen
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeorganisation
  • Unfallanalyse und Praevention
  • Brandschutzunterweisung
  • BEM-Beratung nach § 167 SGB IX
  • Telefonische Beratung (Mo-Fr)
  • Digitale Dokumentation
Angebot anfordern

In 4 Schritten zum rechtskonformen Arbeitsschutz

Unkompliziert, schnell und auf Ihren Betrieb zugeschnitten.

1

Erstberatung

Kostenfreies Erstgespraech zur Analyse Ihres Betreuungsbedarfs und Ihrer betrieblichen Situation.

2

Bestandsaufnahme

Vor-Ort-Begehung, Sichtung vorhandener Unterlagen und Ermittlung aller Handlungsfelder.

3

Massnahmenplan

Erstellung eines priorisierten Massnahmenplans mit klaren Zustaendigkeiten und Fristen.

4

Laufende Betreuung

Kontinuierliche sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung gemaess DGUV Vorschrift 2.

Antworten auf Ihre Fragen

Die wichtigsten Informationen rund um Arbeitsschutz und betriebsaerztliche Betreuung.

Ja, jeder Arbeitgeber in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, den Arbeitsschutz sicherzustellen. Das ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2. Dies gilt unabhaengig von der Betriebsgroesse – bereits ab dem ersten Beschaeftigten.
Seit dem 01.01.2026 gilt die neue Fassung der DGUV Vorschrift 2. Wesentliche Aenderungen: Die Grenze fuer die vereinfachte Regelbetreuung wurde von 10 auf 20 Beschaeftigte angehoben. Die Mindestanteile beider Berufsgruppen an der Grundbetreuung wurden auf 20% vereinheitlicht. Zudem duerfen bis zu ein Drittel der Betreuungsleistungen digital erbracht werden.
Die Gefaehrdungsbeurteilung ist das zentrale Element im Arbeitsschutz. Sie umfasst die systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefaehrdungen am Arbeitsplatz sowie die Ableitung von Schutzmassnahmen. Sie muss fuer alle Arbeitsplaetze und Taetigkeiten durchgefuehrt und dokumentiert werden – einschliesslich psychischer Belastungen nach § 5 ArbSchG.
Ja, nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) muss jeder Arbeitgeber sowohl einen Betriebsarzt als auch eine Fachkraft fuer Arbeitssicherheit bestellen. Diese koennen intern oder extern (z.B. durch uns) bereitgestellt werden. Der Umfang richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2 und der Anzahl Ihrer Beschaeftigten.
Das BEM ist nach § 167 Abs. 2 SGB IX fuer alle Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend. Wenn ein Beschaeftigter innerhalb von 12 Monaten laenger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfaehig ist, muss der Arbeitgeber ein BEM-Verfahren anbieten. Ziel ist es, die Arbeitsunfaehigkeit zu ueberwinden, erneuter Arbeitsunfaehigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Die Teilnahme ist fuer den Beschaeftigten freiwillig.
Die ArbMedVV unterscheidet drei Vorsorgekategorien: Pflichtvorsorge (z.B. bei Exposition gegenueber bestimmten Gefahrstoffen), Angebotsvorsorge (z.B. Bildschirmarbeitsplaetze, Nachtarbeit) und Wunschvorsorge (auf Wunsch des Beschaeftigten). Welche Vorsorge fuer Ihren Betrieb relevant ist, ergibt sich aus der Gefaehrdungsbeurteilung.
Nach § 12 ArbSchG muessen Unterweisungen mindestens einmal jaehrlich stattfinden. Zusaetzlich sind Erstunterweisungen vor Arbeitsaufnahme, Unterweisungen bei wesentlichen Aenderungen und anlassbezogene Unterweisungen (z.B. nach Unfaellen) erforderlich. Jugendliche Beschaeftigte sind halbjaehrlich zu unterweisen.
Nach § 11 ASiG sind Betriebe mit mehr als 20 Beschaeftigten verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu bilden. Der ASA tritt mindestens viermal jaehrlich zusammen und besteht u.a. aus dem Arbeitgeber, Betriebsrat, Betriebsarzt, Fachkraft fuer Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten.
Verstoesse gegen Arbeitsschutzvorschriften koennen Bussgelder bis zu 25.000 Euro und in schweren Faellen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zudem haften Sie als Arbeitgeber bei Arbeitsunfaellen persoenlich. Die Berufsgenossenschaften und staatlichen Aufsichtsbehoerden kontrollieren die Einhaltung regelmaessig.

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